Bechstein.Digital

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Bechstein.Digital Ecommerce UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend Agentur genannt) und ihren Auftraggebern in der zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

  1. Vertragsabschluss und Auftragsabwicklung
    1. Verträge mit der Agentur bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen, einschließlich einer Änderung dieser Textformklausel selbst.
    2. Die Auftragserteilungen einschließlich der Erteilung von Zusatzaufträgen und Änderungen bereits beauftragter Leistungen, die nicht auf einem Angebot der Agentur in Textform basieren, werden erst mit einer entsprechenden Bestätigung seitens der Agentur verbindlich. Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers sind von der Agentur nur dann zu erfüllen, wenn sie technisch umsetzbar und der Agentur technisch und wirtschaftlich zumutbar sind. Es obliegt dem Auftraggeber, die Änderung der Leistungspflichten im Rahmen einer Vertragsänderung herbeizuführen. Der infolge einer Leistungsänderung/-ergänzung erforderliche Mehraufwand ist der Agentur zu vergüten. Dies gilt auch für die über einen geringfügigen Umfang hinausgehende Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Ergänzung durchführbar ist.
    3. Mitarbeiter der Agentur, die keine gesetzliche Vertretungsmacht haben, sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen zu bestätigen, sofern sie nicht im Vertrag ausdrücklich als Abteilungs- oder Projektleiter bezeichnet sind.
    4. Die Präsentation der Leistungen der Agentur ist unverbindlich. Dem Auftraggeber zumutbare Abweichungen von Angaben in Präsentationen bleiben vorbehalten.
    5. Dem Auftraggeber steht, sofern die Leistungen der Agentur in der Herstellung eines Werks bestehen, das Recht zu, den Vertrag gem. § 648 BGB zu kündigen. Hat der Vertrag zwischen den Parteien die laufende Erbringung von Leistungen zum Gegenstand, können diese Verträge von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund für beide Seiten bleibt hiervon unberührt. Mangelnder wirtschaftlicher Erfolg der seitens der Agentur vorgeschlagenen und/oder umgesetzten Maßnahmen stellt jedoch keinen Kündigungsgrund dar.
    6. Sofern der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht, ist die Agentur berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Auftrags als Referenz zu benennen und dies auch auf ihrer Website anzugeben. Der Auftraggeber sein Einverständnis jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

  2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur aktiv und bestmöglich bei der Leistungserbringung zu unterstützen, insbesondere, indem er ihr rechtzeitig und kostenfrei – die nach Auffassung der Agentur zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien einschließlich Zugangsdaten, sowie die angeforderten Inhalte und Inhaltselemente in der zur unmittelbaren Verwertung geeigneten Form zur Verfügung stellt
      1. der Agentur und deren Erfüllungsgehilfen Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, gewährt und deren Funktionsfähigkeit während der Vertragsdurchführung aufrechterhält für eine regelmäßige, ausreichende und ordnungsgemäße Sicherung der Daten sorgt
      2. selbst für die rechtssichere Gestaltung von Inhalten, z.B. in Bezug auf Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Produktbeschreibungen etc. und für die Einhaltung für ihn geltender Verhaltensregelungen und Prüfungsanforderungen Sorge trägt
      3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotzt Aufforderung nicht nach, so verlängern sich etwaige verbindliche Vertragsfristen in entsprechendem und angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche der Agentur, insbesondere auf Erstattung von Mehrkosten und des Rechts zum Rücktritt, bleiben unberührt.

  3. Eigentumsvorbehalt, Rechte am geistigen Eigentum
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung bleiben die von der Agentur erbrachten Leistungen Eigentum der Agentur.
    2. Die gesetzlichen Rechte an den von der Agentur erbrachten Leistungen, wie z.B. Konzepte, Ideen, Entwürfe und deren Umsetzung, verbleiben in allen Formen der Darstellung, soweit nicht anders vereinbart, bei der Agentur. Diese ist berechtigt, sämtliche erbrachten Leistungen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes auch für andere Zwecke und für Aufträge Dritter zu verwenden, soweit sie keine personenbezogenen Daten des Auftraggebers enthalten. Einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf es nicht.
    3. Mit der kompletten Bezahlung einer Leistung gehen nur die Nutzungsrechte und diese nur im Umfang des Angebotes und der Auftragsbestätigung auf den Auftraggebern über. Eine anderweitige Nutzung der Leistungen der Agentur ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig. Die Agentur kann diese von einer zusätzlichen Vergütung abhängig machen.
    4. Verwendet die Agentur im Rahmen des Auftrags Stockmedien, liegen die Nutzungsrechte für diese Medien ausschließlich bei der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, die mit derartigen Stockmedien der Agentur hergestellten Arbeitsergebnisse zur weiteren Bearbeitung, ihrer Nutzung zu einem anderen Zweck oder zur Herstellung abgeleiteter Produkte an einen Dritten weiterzugeben, es sei denn, die Parteien treffen hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung.

  4. Lieferbedingungen, Verzug
    1. Angegebene Liefer-/Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
    2. Ist die Nichteinhaltung von solchen verbindlichen Vertragsfristen auf höhere Gewalt oder auf ähnliche, von der Agentur nicht zu vertretende Umstände, wie z. B. einen Streik, den unverschuldeten Ausfall technischer Systeme, Störungen des Internet, die Nichterteilung erforderlicher Genehmigungen oder unverschuldete Probleme mit Produkten oder Dienstleistungen Dritter, sowie auf die mangelnde Mitwirkung, Änderungswünsche oder andere Umstände aus der Sphäre des Auftraggebern zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

  5. Lizenzgebühren
    1. Tatsächlich anfallende Lizenzgebühren für jede Art von fremdbezogenem Ton-, Bild- und Gestaltungsmaterial werden dem Auftraggeber ohne Aufpreis weiter berechnet. In den Angeboten der Agentur ausgewiesene Lizenzgebühren stellen lediglich eine Kalkulationsgröße dar.
    2. Der Auftraggeber ist bei eigenständiger Weiternutzung von fremdbezogenem Ton-,Bild-, oder anderem Gestaltungsmaterial, z.B. durch Nachdruck, Nachproduktion oder Verwendung in anderen Medien, verpflichtet, die hierfür anfallenden Lizenzgebühren direkt an den Lizenzgeber abzuführen. Er hat sich zu diesem Zweck mit dem Lizenzgeber rechtzeitig ins Benehmen zu setzen; unterlässt er dies, ist er verpflichtet, die Agentur von etwaigen Ansprüchen des Lizenzgebers freizuhalten.

  6. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
    2. Erfolgt die Auftragserteilung nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Vorlage des Angebots, hat die Agentur mit der Auftragserteilung das Recht zur Nachkalkulation.
    3. Die Agentur hat das Recht, angemessene Vorschüsse zu verlangen und die Aufnahme ihrer Tätigkeit bzw. deren Weiterführung von der Zahlung abhängig zu machen.
    4. Die Beauftragung von Fremdleistungen durch die Agentur erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, erst nach Zahlungseingang einer entsprechenden Vorabrechnung an den Auftraggeber. Die Rechnungssumme entspricht den vorab kalkulierten Angebotsposten. Eine abschließende Rechnungsstellung über die tatsächlich entstandenen Kosten von Fremdleistungen erfolgt nach Rechnungseingang der beauftragten Unternehmen.
    5. Ist Bestandteil der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung ein Media-Budget, wird dieses stets vom Auftraggeber getragen. Betragen die erforderlichen Kosten € 5.000,00 € oder mehr, ist der Auftraggeber verpflichtet, Vorkasse zu leisten. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf einen rechtzeitigen Start der hiermit zu finanzierenden Maßnahmen.
    6. Erbrachte Teilleistungen können von der Agentur nach Fertigstellung abgerechnet werden. Der Zahlungsausgleich des Rechnungsbetrages hat, wenn keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, sofort zu erfolgen. Die Zahlung einer (Teil-)Leistung gilt als Abnahme.
    7. Das Zurückhalten von Zahlungen und Aufrechnen von Verbindlichkeiten mit Gegenansprüchen seitens des Auftraggebers ist nur statthaft, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden bzw. unstreitig sind.
    8. Im Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers steht der Agentur neben den weiteren gesetzlichen Rechten ein Zurückbehaltungsrecht an ihren Leistungen zu. Dies gilt auch für eine etwaige notwendige Zugangsgewährung; hier kann die Agentur bei Verzug mit zwei Teilzahlungen eine Zugangssperre vornehmen.

  7. Beanstandungen und Gewährleistung
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erstellte Werke, erbrachte Leistungen und Teilleistungen auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Diese sind innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung der Leistung gegenüber der Agentur zu rügen.
      Mängel, die später erkennbar werden, sind ebenfalls innerhalb von 7 Tagen nach dem Erkennen gegenüber der Agentur zu rügen.
    2. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt der Leistungsgegenstand in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt, es sei denn, die Agentur hätte den Mangel arglistig verschwiegen.
    3. Bei einer fristgerechten und berechtigten Beanstandung hat die Agentur die Wahl, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Bei zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Preisminderung fordern oder vom Vertrag zurücktreten.
    4. Sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen die Gesamtabnahme erklärt, kann ihm die Agentur eine Frist von 4 Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Sofern der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gründe für eine Verweigerung der Gesamtabnahme nicht im Einzelnen nennt, gilt die Gesamtabnahme als erfolgt.
    5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate vom Zeitpunkt der Gesamtabnahme an. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch die Agentur.

  8. Haftungsbeschränkung
    1. Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Agentur nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die Agentur den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
    2. Beauftragt der Auftraggeber selbst andere Dienstleister mit Aufgaben, die zur geschuldeten Leistung der Agentur gehören, übernimmt diese keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit ihrer Leistung und dafür, dass der Dritte eigene Leistungen auf ihren Vorarbeiten aufbauen kann. Zur Unterstützung dieser Dienstleister ist die Agentur nicht verpflichtet.
    3. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts ist nicht Aufgabe der Agentur. Die Agentur haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Die Agentur haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Dem Auftraggeber obliegt die Prüfung der Werbemaßnahmen auch hinsichtlich der branchenspezifischen Wettbewerbsbestimmungen und der jeweils geltenden Gesetze.
    4. Wird die Agentur von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Agentur von der Haftung frei.
    5. Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf seine Kundendaten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen bei der Gestaltung seiner Webseite. Die Agentur gewährleistet lediglich, dass die technischen Möglichkeiten bereitgestellt werden, um ihm die Einhaltung der Bestimmungen, z.B. das Löschen der Daten, zu ermöglichen.
    6. Produktionsmittel, die zur Produktion von Werbematerialien hergestellt werden, wie z.B. Dateien, Druckfilme, Satzdaten oder Fotomaterial werden nur auf schriftliche Weisung des Auftraggebers von der Agentur gespeichert/archiviert. Für einen etwaigen Verlust haftet die Agentur nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Für die vertraglichen Bestimmungen gilt deutsches Recht. Soweit nicht anders vereinbart, gilt dies auch für Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern.
    2. Für alle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist der Gerichtsstand ausschließlich der für die Agentur zuständige Gerichtsbezirk, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist.
  10. Datenschutz
    1. Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Soweit dies zur Auftragsabwicklung erforderlich ist, kann die Agentur die vorstehend benannten Daten auch an verbundene Unternehmen und/oder zur Auftragsabwicklung beauftragte Drittunternehmen übertragen. Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis zu dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten.
    2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die veröffentlichten Daten auch in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls aufbereitet und verändert werden können, soweit ein Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag besteht.
    3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass im Internet veröffentlichte Inhalte von Suchmaschinen wie Google und anderen durchsucht werden und diese Suchmaschinen die veröffentlichten Inhalte bei sich speichern, archivieren und teilweise selbst veröffentlichen. Für solche Handlungen ist die Agentur nicht verantwortlich und Forderungen auf Löschung und Nichtveröffentlichung sind insoweit an die Betreiber der Suchmaschinen zu richten.
    4. Soweit die Agentur vereinbarungsgemäß im Auftrage des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, gewährleistet die Agentur das Folgende:
      1. Die Agentur wird personenbezogene Daten für den Auftraggeber nur im Rahmen von Art.6 DSGVO im vereinbarten Umfang bzw. nach Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten und nutzen. Eine Verwendung für andere Zwecke – worunter auch eigene Zwecke der Agentur fallen – ist nicht erlaubt. Die verwendeten Daten werden von sonstigen Datenbeständen getrennt. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.
      2. Auf Weisung des Auftraggebers wird die Agentur unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, personenbezogene Daten zu berichtigen, löschen und/oder sperren, sofern es sich nicht um solche personenbezogene Daten handelt, die sich auf einem, für die Durchführung des Vertrages mit dem Auftraggeber von der Agentur bereitgestellten Server befinden, auf den der Auftraggeber Zugriff hat. Für die Verarbeitung der Daten auf diesem Server und die Gewährleistung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Die Agentur gewährleistet lediglich, dass im Fall einer Löschung der Daten durch den Auftraggeber diese in dem gesamten unter der Kontrolle der Agentur stehenden System automatisch gelöscht sind.
      3. Macht ein Betroffener datenschutzrechtliche Ansprüche (z. B. auf Auskunft) geltend, so unterstützt die Agentur den Auftraggeber, indem die Anfrage umgehend an diesen weiterleitet.
      4. Die Agentur beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung und gewährleistet die gesetzlich vorgeschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen (sogenannte „technische und organisatorische Maßnahmen“). Hierzu zählen insbesondere die interne und externe Zugriffskontrolle in Bezug auf die erfassten Datenbestände.
      5. Die Agentur stellt sicher, dass die Daten durch entsprechende organisatorische Maßnahmen im Rahmen des technisch Möglichen vor unbefugter Verarbeitung geschützt sind, dass der Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen durch entsprechende Schließtechnik und Berechtigungsvergabe auf den notwendigen Personenkreis beschränkt ist sowie, dass durch den Einsatz entsprechender technischer Sicherheitssysteme nach den anerkannten Regeln der Technik kein unbefugter Zugriff von außen möglich ist.
      6. Die Agentur wird den Auftraggeber darauf hinweisen, wenn sie der Ansicht ist, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen Datenschutzvorschriften verstößt.
      7. Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach den anwendbaren Vorschriften für den Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitungen im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, ist der Auftraggeber gegenüber dem Betroffenen verantwortlich. Soweit der Auftraggeber zum Schadensersatz gegenüber dem Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff bei der Agentur vorbehalten.
      8. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts an Daten oder Unterlagen ist während der Vertragsdauer und danach (gleichgültig, aus welchem Grund das Auftragsverhältnis endet) ausgeschlossen.

  11. Schlussbestimmungen
    1. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel soll durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung ersetzt werden, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahe kommt; gelingt dies nicht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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